Gästebeitrag Cuxhaven
Überblick über Beitrag, Zonen, Zeiten und Nutzen
Gästebeiträge 2024
je Übernachtung und Person | Kurzone I | Kurzone II |
Saison A | 3,80 € | 3,00 € |
Saison B | 3,00 € | 2,60 € |
Kurzone I: Döse einschl. Grimmershörn bis Berndhardstraße, Duhnen, Sahlenburg
Kurzone II: Altenbruch, Berensch-Arensch (WDL Dünenhof), Altenwalde, Holte-Spangen, Lüdingworth, Oxstedt, Stickenbüttel, Grimmershörn ab Bernhardstraße bis Cuxhaven-Zentrum.
Saison A: 01.01.–07.01 | 01.04.–31.10. | 25.12.–31.12.
Als Saison B gilt die übrige Zeit eines jeden Jahres. Die Übernachtung des Saisonwechsels ist jeweils der endenden Saison zuzurechnen.
Wofür ist der Gästebeitrag?
- Beseitigung von Flut- und Sturmschäden
- Strandreinigung
- Hundestrände – Bereitstellung und Reinigung
- ca. 300 Sitzmöglichkeiten im Strandbereich
- Sanitäranlagen – Bereitstellung und Reinigung
- Ausschilderung von ca. 200 km Radwege
- Instandhaltung von ca. 60 km Reitwege
- ca. 1000 LKW Ladungen Sand für die Strände – jedes Frühjahr
- Pflege der Grünanlagen mit Modernisierung und Instandhaltung der Kinderspielplätze
- Einsatz von Rettungsschwimmern und Bereitstellung von Sanitätspersonal in den Sommermonaten
- Anschaffung und Instandhaltung von Booten und Rangerfahrzeugen
- Bereitstellung von Rettungsbaken im Wattengebiet
- Investitionen in die Bäderlandschaft von Cuxhaven
- kostenlose Flyer und Informationsbroschüren
- kostenlose Nachrichten und Hinweise zu Wasserqualität etc.
- ca. 400 Gästeveranstaltungen im Jahr
- zahlreiche Sportveranstaltungen u. v. m.
Wer ist vom Gästebeitrag befreit?
- Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
- Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Cuxhaven aufhalten.
- Personen, welche sich im Erhebungsgebiet aufhalten, dort aber keine Unterkunft nehmen.
- Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder von Personen mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
- Wehrpflichtige für die Dauer ihrer Stationierung und Zivildienstleistende mit Dienststelle im Erhebungsgebiet.
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“).
- Schwerbehinderte, die laut amtlichen Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben und /oder ein "B".