Geschäftsbedingungen Ferienhotel
WDL DÜNENHOF gemeinnützige GmbH
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Buchungen bei WDL DÜNENHOF gGmbH (HRB 207974 Amtsgericht Tostedt, Geschäftsführer Marco Seeba, Alexander Lombardi) für den Bereich Ferienhotel, In den Dünen 2, 27476 Cuxhaven, nachfolgend nur als DÜNENHOF bezeichnet.
Für Buchungen unserer Gruppenhäuser gelten ausschließlich die Geschäftsbedinungen der DÜNENHOF Gruppenhäuser.
Für Buchungen (auch des Ferienhotels) im Rahmen unserer Tagungen und Seminarwochen gelten die Geschäftsbedinungen der DÜNENHOF Tagungen.
1. Anmeldung und Bestätigung
1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie den Abschluss eines Vertrages über die in der Anmeldung beschriebene Leistung (inkl. Preisangaben) an. Dies kann schriftlich vorgenommen werden. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklärt der Anmelder ausdrücklich, für die Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme seitens DÜNENHOF zustande. Er gilt zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen, zu dem DÜNENHOF die schriftliche Buchungsbestätigung mit Leistungsbeschreibung und Preisangaben an Sie absendet.
1.3. Weicht der Inhalt der DÜNENHOF-Buchungsbestätigung von dem Inhalt Ihrer Anmeldung ab, haben Sie das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung von Ihrer Anmeldung zurückzutreten. Machen Sie von diesem Recht keinen Gebrauch, wird die Buchung beiderseits verbindlich.
2. Bezahlung
2.1. a) Für Buchungen früher als 4 Wochen vor Anreisedatum gilt, dass mit Erhalt der Buchungsbestätigung, die zugleich Rechnung ist, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig wird. Diese Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Restbetrag muss spätestens 2 Wochen vor Anreise auf dem DÜNENHOF-Konto gutgeschrieben sein.
2.1. b) Bei Buchungen innerhalb 4 Wochen vor Anreisedatum ist der Reisepreis vollständig zu zahlen.
2.2. Sofern bei Fälligkeit nicht gezahlt wurde, werden Sie durch DÜNENHOF schriftlich darauf hingewiesen und haben dann erneut die Möglichkeit, den noch ausstehenden Betrag innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Erfolgt auch nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung, hat DÜNENHOF das Recht, den Vertrag aufzulösen. Sie haften in vollem Umfang für den seitens DÜNENHOF dadurch entstandenen oder noch entstehenden Schaden, einschließlich der Kosten, die DÜNENHOF im Zusammenhang mit Ihrer Buchung und der Vertragsauflösung entstanden sind.
2.3. Nebenkosten sind, soweit in den Leistungsbeschreibungen nichts Anderes vermerkt ist, vor Ort zu zahlen.
3. Leistungen und Preise
3.1. Es gilt die während des Aufenthaltsdatums aktuelle Preisliste, soweit nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Auf nicht beschriebene Leistungen besteht kein Anspruch, auch wenn sie in der Vergangenheit angeboten wurden.
3.2. Die Vollpension (drei Mahlzeiten pro Tag) beginnt mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Mittagessen am Abreisetag.
3.3. Wenn Sie einzelne Leistungen, die im Preis eingeschlossen sind – auch aus zwingenden Gründen – nicht in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung (auch nicht anteilig) oder auf Minderung. Dies gilt ausdrücklich auch für einzelne Mahlzeiten.
3.4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer und Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist DÜNENHOF verpflichtet und berechtigt, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus zu bemühen.
4. Rücktritt
4.1. Sie können von ihrer Buchung jederzeit vor dem Tag des Aufenthaltsbeginns zurücktreten, allerdings entstehen Stornokosten je nach Rücktrittszeitpunkt. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim DÜNENHOF.
4.2. Treten Sie von der Buchung zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann DÜNENHOF angemessenen Ersatz für dessen Aufwendungen und den daraus entstandenen Schaden verlangen. Anstelle der konkreten Berechnungen kann DÜNENHOF eine pauschale Entschädigung verlangen, die sich wie folgt zusammensetzt: Eingang der Rücktrittserklärung vor dem Tag des Aufenthaltsbeginns:
Am Tag des Reiseantritts bzw. des Aufenthaltsbeginns und danach ist ein Rücktritt nicht mehr möglich; DÜNENHOF muss Ihnen dann den gesamten Betrag in Rechnung stellen.
5. An- und Abreise; Verspätete An- bzw. frühere Abreisen,
5.1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Zimmerrückgabe muss bis 10:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
5.2. Bei einer verspäteten An- bzw. früheren Abreise sowie bei einer Reiseunterbrechung behält DÜNENHOF den Anspruch auf den vereinbarten Rechnungsbetrag in voller Höhe.
6. Umbuchung
6.1. Änderungen Ihrer Buchung nimmt DÜNENHOF – sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist – unter folgenden Voraussetzungen vor:
Ist eine der genannten Voraussetzungen nicht gegeben, wird Ihre Umbuchung wie ein Rücktritt mit Neuanmeldung behandelt.
7. Ersetzungsbefugnis
7.1. Bis zum Beginn Ihres Aufenthaltes können Sie DÜNENHOF eine Ersatzperson benennen. Dem Eintritt der benannten Ersatzperson kann DÜNENHOF nur aus wichtigem Grund widersprechen. 7.2. Das Benennen einer Ersatzperson entbindet Sie (den Anmelder) nicht von Ihren Zahlungsverpflichtungen. Der in der Buchungsbestätigung genannte Reisepreis ist von Ihnen zu zahlen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird ein Bearbeitungsentgelt von EUR 10,- erhoben, das der Anmelder zu zahlen hat. 7.3. Die Ersatzperson übernimmt die gebuchten Leistungen in vollem Umfang.
8. Gewährleistung
8.1. Die DÜNENHOF gGmbH ist bemüht, die vereinbarten Leistungen ohne Mängel zu erbringen. Sollten trotzdem Mängel oder Leistungsstörungen auftreten, so können Sie Abhilfe verlangen. Sollte es DÜNENHOF wider Erwarten nicht gelingen, den Mangel zu beseitigen oder Abhilfe in Form einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung zu schaffen, können Sie für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung eine entsprechende Herabsetzung der Aufenthaltskosten verlangen (Minderung).
9. Mitteilungspflicht
9.1. Sie sind bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen bzw. Mängeln verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und um evtl. entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Dazu gehört es beispielsweise, Beanstandungen unverzüglich dem DÜNENHOF-Geschäftsführer oder dessen Stellvertretung mitzuteilen. Kommen Sie dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen Ihnen insoweit keine Ansprüche zu.
10. Allgemeine Verpflichtungen sowie Mitnahme von Haustieren
10.1. Die Gäste sind verpflichtet, die im DÜNENHOF geltenden Regeln (Parkordnung, Schwimmbadordnung etc.) einzuhalten.
10.2. Anreise und Aufenthalt in den Anlagen sind für Minderjährige nur in Begleitung Erwachsener erlaubt.
10.3. DÜNENHOF hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein Gast trotz vorheriger Abmahnung ein gegen die im DÜNENHOF geltenden Regeln verstoßendes Verhalten fortsetzt, das für DÜNENHOF oder die anderen Gäste unzumutbar ist.
10.4. Haustiere dürfen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung durch DÜNENHOF mitgebracht werden.
11. Haftung
11.1. Der Gast oder der Veranstalter haften DÜNENHOF für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
11.2. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Für entstandene Schäden bei Zuwiderhandlung haftet der Gast (Reinigung der Vorhänge und Teppiche, Streichen der Wände etc.)
11.3. Die Haftung seitens DÜNENHOF für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit der Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
11.4. Für alle Schadensersatzansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet DÜNENHOF bei Sachschäden bis EUR 4.000,-.
11.5. Eine Haftung für Geld oder Wertgegenstände wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6. Bringt der Gast ein Kfz mit und wird dies auf einem vom DÜNENHOF bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung maximal auf die Regelungen der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
11.7. Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch DÜNENHOF-Mitarbeitende ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
11.8. DÜNENHOF haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden und die ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
11.9. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung gebuchter Leistungen sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung beim DÜNENHOF anzumelden. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie unverschuldet an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Aufenthalt vertragsgemäß enden sollte.
12. Aufhebung des Vertrages
12.1. Wird der Aufenthalt infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) unmittelbar oder konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch DÜNENHOF vom Vertrag zurücktreten.
13. Erfüllungsort, Wirksamkeit
13.1. Erfüllungsort für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenen Verbindlichkeiten ist ausschließlich Cuxhaven.
13.2. Sollte einer der o.g. Punkte sich als rechtlich unwirksam erweisen so tritt an dessen Stelle die gesetzliche Regelung. Die übrigen Punkte sowie der Vertrag bleiben wirksam.
Cuxhaven, den 12. Mai 2020